Bauseitige Leistungen Handlanze

  • Installationsplatz
  • Evtl. notwendige Genehmigungen, auch für hohe Immissionswerte beim HDW-Strahlen
  • Abklärungen über bestehende Leitungen
  • Baustellensicherung / Schutzmaßnahmen
  • Evtl. notwendige Notabstützungen/-Sprießungen
  • Be- und Entlüftung
  • Wasseranschluss mind. 3 bar, Wasserbezug gratis, Trinkwasserqualität
  • Stromanschluss 220V / 380V, Strombezug gratis
  • Gerüstungen inkl. Einhausung / Schutzwände
  • Abdeck- und Abdichtungsarbeiten
  • Entfernen und Entsorgen von Bauschutt
  • Markierung von Schadflächen
  • Nacharbeiten an den für HDW nicht zugänglichen Flächen
  • Tägliche Abnahme der gestrahlten Fläche

Es werden schallgedämmte Geräte gemäß Richtlinie 2000/14/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 08. Mai 2000 zur Angleichung der Rechtsvorschriften der Mitgliedstaaten über umweltbelastende Geräuschemissionen von zur Verwendung im Freien vorgesehenen Geräten und Maschinen eingesetzt. Gegebenenfalls ist bauseits externer Schallschutz erforderlich.

Bei Bauwerken, bei denen durch den Einsatz von HDW evtl. Schadstoffe freigesetzt werden (Anstriche, Beschichtungen, Asbest usw.), müssen entsprechende Arbeitsschutzmaßnahmen bauseits gestellt werden, bzw. die Zusatzkosten oder Ausfallkosten vom Auftraggeber getragen werden.

Bauseitige Leistungen Roboter

  • Installationsplatz
  • Evtl. notwendige Genehmigungen, auch für hohe Immissionswerte beim HDW-Strahlen
  • Baustellensicherung
  • Be- und Entlüftung
  • Evtl. notwendige Notabstützungen / -Sprießungen
  • Wasseranschluss mind. 3 bar, Wasserbezug gratis, Trinkwasserqualität
  • Stromanschluss 220V / 380V (Elektroleistung min. 35 KVA mit 32 A Anschluss), Strombezug gratis, Beleuchtung
  • Gerüstungen inkl. Einhausung / Schutzwände
  • Abdeck- und Abdichtungsarbeiten
  • Entfernen und Entsorgen von Bauschutt
  • Beseitigen und Entsorgen von Brauchwasser
  • Markierung von Schadflächen
  • Nacharbeiten an den für HDW nicht zugänglichen Flächen
  • Eventuell notwendige Kranhübe
  • Tägliche Abnahme der gestrahlten Fläche

Es werden schallgedämmte Geräte gemäß Richtlinie 2000/14/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 08. Mai 2000 zur Angleichung der Rechtsvorschriften der Mitgliedstaaten über umweltbelastende Geräuschemissionen von zur Verwendung im Freien vorgesehenen Geräten und Maschinen eingesetzt. Gegebenenfalls ist bauseits externer Schallschutz erforderlich.

Bei Bauwerken, bei denen durch den Einsatz von HDW evtl. Schadstoffe freigesetzt werden (Anstriche, Beschichtungen, Asbest usw.), müssen entsprechende Arbeitsschutzmaßnahmen bauseits gestellt werden, bzw. die Zusatzkosten oder Ausfallkosten vom Auftraggeber getragen werden.